Wählen Sie den Hafen oder Servicebereich
Wählen Sie den tatsächlichen Liegeplatz oder den nächstgelegenen spanischen Ort, der zur Reise passt.
Planen Sie die Ankunft oder Abfahrt Ihrer Yacht an den Küsten, Inseln und nordafrikanischen Territorien des spanischen Festlandes. Senden Sie die Yacht, die Crew, die Route und die Zeitangaben zur Überprüfung und eventuellen Einführung an einen geeigneten Vertreter vor Ort.
Die Bereitstellung der Kernunterlagen hilft dem Agenten, die Reise effizient einzuschätzen.
Spain Yacht Clearance überprüft die Reisedetails und kann den Skipper an einen geeigneten örtlichen Agenten verweisen, der den korrekten Grenzhafen, den Zoll, den Reisepass, die Besatzungsliste und den Seeprozess bestätigen kann.
Wählen Sie den tatsächlichen Liegeplatz oder den nächstgelegenen spanischen Ort, der zur Reise passt.
Geben Sie Flagge, Registrierung, Verwendung, Zollstatus, Route, ETA und erforderliche Unterstützung an.
Ein geeigneter Agent kann den offiziellen Standort, die Anwesenheit der Behörden, die Dokumente, den Zeitplan und die aktuellen Gebühren bestätigen.
Teilen Sie uns den ersten oder letzten spanischen Hafen mit und wo die Yacht tatsächlich anlegen wird.
Sammeln Sie Registrierungs-, Versicherungs-, Reisepass-, Besatzungslisten- und Routeninformationen.
Überprüfen Sie die Grenz-, Zoll-, Besatzungslisten-, vorübergehende Zulassungs- und Capitania Maritima-Anforderungen für die Reise.
Nutzen Sie den lokalen Support, um Büros, Anwesenheit, Zeitplanung und aktuelle Gebühren zu bestätigen.
Wählen Sie den Ort, der am besten zu Ihrer Ankunft, Abreise oder Ihrem Liegeplatz passt. Wenn die Yacht in einem nahegelegenen Yachthafen oder Ankerplatz liegt, wählen Sie den nächstgelegenen relevanten Hafen aus oder wählen Sie im Formular „Anderer Hafen“ aus.
Eine Vergnügungsyacht, die aus einem Drittland ankommt oder dorthin abfliegt, sollte normalerweise eine zugelassene Seegrenzübergangsstelle nutzen. Pass-, Visum- und Grenzbestimmungen hängen von der Route und jeder Person an Bord ab.
Eine aus einem Drittland kommende Yacht darf nur in Ausnahmefällen einen nicht grenzüberschreitenden Hafen anlaufen. Die Hafenbehörden müssen benachrichtigt werden, die Einreise genehmigen und sich mit der nächstgelegenen Grenzübergangsstelle abstimmen. Dies muss daher vor der Ankunft vereinbart werden.
Eine qualifizierte privat genutzte Nicht-EU-Yacht kann im Allgemeinen bis zu 18 Monate lang in der vorübergehenden EU-Zulassung bleiben. Dabei handelt es sich um einen EU-Zollzeitraum und nicht um eine neue, nur für Spanien geltende Freigrenze. Die Berechtigung hängt vom Wohnsitz, dem Eigentum und der Nutzung ab.
Die Kanarischen Inseln liegen im Zollgebiet der EU, aber außerhalb des spanischen Mehrwertsteuergebiets und nutzen IGIC. Ceuta und Melilla liegen außerhalb des EU-Zollgebiets und nutzen IPSI, sodass Routen, die diese Gebiete umfassen, einer gesonderten Zollprüfung bedürfen.
Private Besuchsyachten, Yachten mit professioneller Besatzung sowie Charter- oder kommerzielle Yachten unterliegen nicht unbedingt demselben Seeversandverfahren. Geben Sie die Flagge, die Nutzung und den Besatzungsstatus der Yacht genau an, damit die geltenden Capitania Maritima-Anforderungen bestätigt werden können.
Führen Sie eine gültige Haftpflichtversicherung und die für die Flagge, das Schiff und die Reise erforderliche Kapitänsqualifikation mit. Für den Charter- und professionellen Betrieb gelten möglicherweise zusätzliche Spanischanforderungen, die vorab geprüft werden sollten.
Eine Yacht, die aus einem Drittland ankommt, sollte normalerweise eine zugelassene Seegrenzübergangsstelle nutzen und die geltenden Grenz- und Zollformalitäten erledigen. Hafenbewegungen in den Mitgliedstaaten erfordern im Allgemeinen weniger Grenzformalitäten, obwohl risikobasierte Kontrollen weiterhin möglich sind.
Die offizielle Liste Spaniens nennt 34 Seegrenzübergangsstellen. Diese Website identifiziert diese Häfen getrennt von den Yacht-Servicebereichen, sodass der Meldeplan vor der Ankunft bestätigt werden kann.
Eine Drittlandankunft in einer anderen Marina ist eine Ausnahme. Die Hafenbehörden müssen benachrichtigt werden, die Einfahrt genehmigen und sich mit der nächstgelegenen Grenzübergangsstelle abstimmen.
Bereiten Sie Reisepässe, eine Besatzungsliste, eine Yachtregistrierung, Eigentums- oder Behördendokumente, Versicherungen, Skipperqualifikationen, frühere Genehmigungen und relevante Unionsstatus-, Mehrwertsteuer- oder vorübergehende Zulassungsnachweise vor.
Vergnügungsyachtbewegungen zwischen Häfen der Mitgliedstaaten unterliegen im Allgemeinen keinen routinemäßigen Grenzkontrollen und können über Häfen erfolgen, die keine Grenzposten sind, obwohl Kontrollen weiterhin möglich sind und möglicherweise weiterhin Zoll- oder Schiffsanforderungen gelten.
Planen Sie die Ankunft an der Außengrenze über einen zugelassenen Seegrenzübergang und klären Sie vor der Weiterfahrt Ihren Reisepass, Ihre Besatzungsliste und alle erforderlichen Zollmaßnahmen.
Eine qualifizierte privat genutzte Nicht-Union-Yacht kann im Allgemeinen eine vorübergehende EU-Zulassung für bis zu 18 Monate in Anspruch nehmen. Die Berechtigung hängt von Wohnsitz, Eigentum und Nutzung ab und der Zeitraum gilt im gesamten EU-Zollgebiet.
Nein. Die Kanarischen Inseln liegen im EU-Zollgebiet, aber außerhalb des spanischen Mehrwertsteuergebiets und nutzen IGIC, daher sollten Steuer- und Zollfragen für die tatsächliche Route geprüft werden.
Nein. Ceuta und Melilla liegen außerhalb des EU-Zollgebiets und verwenden IPSI anstelle der Mehrwertsteuer, sodass Bewegungen, an denen sie beteiligt sind, eine gesonderte Zollplanung erfordern.
In Spanien gibt es keine einzige landesweite Besuchervignette für Yachten. Es können weiterhin Hafen-, Jachthafen-, Abfall- und andere örtliche Gebühren anfallen, die für den Liegeplatz und die genutzten Dienstleistungen bestätigt werden müssen.
Ein Agent wird hier nicht als allgemein obligatorisch beschrieben, aber örtliche Unterstützung kann für Außengrenzenrouten, den Status einer Yacht außerhalb der Union, die Charter- oder kommerzielle Nutzung und zeitkritische Anwesenheit wertvoll sein.
Spain Yacht Clearance nimmt die Anfrage entgegen, überprüft die Reisedetails und kann einen geeigneten lokalen Yacht-Clearance-Agenten vorschlagen. Es handelt sich nicht um Zoll, Polizei, Guardia Civil, Capitania Maritima oder eine andere Regierungsbehörde.
Verwenden Sie das Formular für Check-in, Check-out, Zoll-, Grenz-, Besatzungslisten- oder Yachtstatus-Unterstützung.